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   BFH, 02.06.1987 - VII R 119/83   

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BFH, 02.06.1987 - VII R 119/83 (https://dejure.org/1987,13985)
BFH, Entscheidung vom 02.06.1987 - VII R 119/83 (https://dejure.org/1987,13985)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 1987 - VII R 119/83 (https://dejure.org/1987,13985)
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  • BFH, 01.03.1977 - VII B 81/76

    Verfahren über einstweilige Aussetzung der Vollziehung - Streitwert des Verfahens

    Auszug aus BFH, 02.06.1987 - VII R 119/83
    Der Beschluß des Senats vom 1. März 1977 VII B 81/76 (BFHE 121, 311, BStBl II 1977, 354) enthält entgegen der Auffassung des Klägers ebenfalls keine Abweichung von der aufgezeigten ständigen Rechtsprechung des BFH zur Bemessung des Streitwerts in Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung.
  • BFH, 10.12.1980 - VII S 16/80

    Streitwert - Mineralölsteuerlager - Zinsen - Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 02.06.1987 - VII R 119/83
    Im übrigen ist zu berücksichtigen, daß zwar die Pauschalierung des Streitwerts in Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung ähnlich wie in dem vorgenannten Verfahren wegen Stundung auf der Erwägung beruht, daß es in Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung um das Interesse des Antragstellers geht, den streitigen Betrag nicht alsbald zahlen zu müssen (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Dezember 1980 VII S 16/80, BFHE 132, 206, BStBl II 1981, 276).
  • BFH, 03.10.1986 - III R 138/85

    Festsetzung der Revisionssumme für eine Klage auf Aufhebung von

    Auszug aus BFH, 02.06.1987 - VII R 119/83
    In dem Beschluß vom 3. Oktober 1986 III R 138/85 (BFH / NV 1987, 114) hat der BFH zwar ausgeführt, daß der Streitwert eines Verfahrens wegen Aussetzung der Vollziehung unmittelbar in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 2 des Gerichtskostengesetzes zu bestimmen sei, wenn das geldwerte Interesse des Klägers sich auch nicht schätzungsweise ermitteln lasse, und daß der so ermittelte Streitwert nicht mehr auf 10 v. H. zu kürzen sei.
  • BFH, 13.03.1985 - VII R 22/85

    Bemessung des Streitwerts in Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 02.06.1987 - VII R 119/83
    In Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung ist der Streitwert nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. März 1985 VII R 22/85, BFH/NV 1986, 346, und vom 12. März 1985 VII R 150/81, BFH/ NV 1986, 752, je mit weiteren Hinweisen) mit 10 v. H. des Betrages zu bemessen, nach dem der Wert des Streitgegenstandes im Hauptsacheverfahren zu bestimmen ist.
  • BFH, 09.11.1962 - IV 44/58 U

    Begehren der Stundung einer Steuerforderung bis zur Erledigung eines wegen dieser

    Auszug aus BFH, 02.06.1987 - VII R 119/83
    Das Urteil des BFH vom 9. November 1962 IV 44/58 U (BFHE 76, 214, BStBl III 1963, 76), in dem der Streitwert aus Gründen der Vereinfachung mit 10 v. H. des Steuerbetrages bemessen worden ist, betrifft eine Stundung und nicht eine Aussetzung der Vollziehung.
  • BFH, 12.03.1985 - VII R 150/81

    Ordnungsgemäße Bemessung des Streitwertes im Verfahren wegen Aussetzung der

    Auszug aus BFH, 02.06.1987 - VII R 119/83
    In Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung ist der Streitwert nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. März 1985 VII R 22/85, BFH/NV 1986, 346, und vom 12. März 1985 VII R 150/81, BFH/ NV 1986, 752, je mit weiteren Hinweisen) mit 10 v. H. des Betrages zu bemessen, nach dem der Wert des Streitgegenstandes im Hauptsacheverfahren zu bestimmen ist.
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